Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Mit ihr bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Bedarfsfall Ihre Angelegenheiten zu regeln. Da die bevollmächtigte Person keiner Rechtsaufsicht untersteht, sollte sie Ihr besonderes Vertrauen genießen. Allerdings muss der Vorsorgebevollmächtigte sich freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter oder Fixierung) und gefährliche ärztliche Behandlungen vom Gericht genehmigen lassen.

Sie können die Vollmacht auf bestimmte Aufgaben beschränken. So kann es um Vermögensangelegenheiten gehen, um die Wahl eines Pflegeheims, die Einweisung in eine Klinik o.ä. Bei der Vorsorgevollmacht ist die Schriftform zu empfehlen. Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Person, in allen Rechtsangelegenheiten für sie tätig werden zu können. Die von einem Notar zu beurkundende Generalvollmacht ist insbesondere bei Verfügungen über Immobilienvemögen notwendig.

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