SeniorenMOBIL
SeniorenMOBIL Tübingen – ein Projekt des Stadtseniorenrates Tübingen in Zusammenarbeit mit dem städtischen Fachbereich Soziales
Die bisher ausgestellten Berechtigungskarten bleiben gültig, für die Abholung neuer Gutscheine benötigt man einen Termin und muss eine Selbsterklärung unterschreiben, dass man ohne das bezuschusste SeniorenMOBIL keine Taxifahrten finenzieren könnte. Neue Gutscheine und Berechtigungskasten für neue Teilnehmende konnen ab Abril mit Termin im Büro des Stadtseniorenrats in der Schmiedtorstr. 2/1 abgeholt werden. Telefon 07071-49377, Mo. – Fr. 10-12 Uhr.
Das Projekt wird seit vergangenen November finanziert durch die Rücklagen des Stadtseniorenrats Tübingen sowie die Spenden der Tagblatt Leserinnen und -leser. Das Taxi Unternehmen Karayagiz wird weiterhin fahren.
Wer kann das SeniorenMOBIL nutzen?
Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger der Tübinger Kernstadt (dazu zählen auch Derendingen und Lustnau) über 65 Jahre. Auch psychische Einschränkungen wie z.B. Demenz führen zu einer Berechtigung, allerdings ist eine Begleitperson erforderlich (auf der Karte zu vermerken). Die Fahrten sind zur Gesundheitsvorsorge und sozialen Teilhabe gedacht.
Wer kann das SeniorenMOBIL nicht nutzen?
Nicht möglich sind Fahrten für die Bewohnerinnen und Bewohner der Teilorte, in denen es ehrenamtlich organisierte, vom Kreisseniorenrat unterstützte Bürgerautos gibt. Das sind Bühl, Kilchberg, Weilheim, Unterjesingen und Hirschau. Die Angebote in Bebenhausen, Hagelloch und Pfrondorf müssen noch aufgebaut werden. Bis dahin besteht kein Angebot für diesen Personenkreis. Medizinisch bedingte Fahrten müssen über die Krankenkasse erfolgen, ebenso wenn im Behindertenausweis aG, BI oder H eingetragen ist.
Wer fährt und was kosten die Fahrten?
Die Fahrten werden innerhalb des Stadtgebiets (Teilorte nur im Ausnahmefall) vom Taxiunternehmen Karayagiz von Haustür zu Haustür durchgeführt. Die Fahrtanmeldung erfolgt direkt dort möglichst mit 2 bis 3 Tagen Vorlauf.
Ab Mai 2025 gilt eine Zuzahlung von 8 Euro für Frühfahrten bis 17 Uhr und 9 Euro für Spätfahrten ab 17 Uhr und am Wochenende.
Personen mit Kreisbonuskarte bezahlen neu 4 Euro bis 17 Uhr bzw. 5 Euro abends und am Wochenende.
Wie oft kann ich fahren?
Bis zu 40 Fahrten im Jahr sind möglich, bzw. 20 Fahrten bei einer zeitlich begrenzten Einschränkung wie z.B. Knie- oder Hüftoperation.
Wie erhalte ich eine Berechtigung?
Die bisher ausgestellten Berechtigungskarten bleiben gültig, für die Abholung neuer Gutscheine benötigt man einen Termin und muss eine Selbsterklärung unterschreiben, dass man ohne das bezuschusste SeniorenMOBIL nur im Ausnahmefall eine Taxifahrt finanzieren könnte. Neue Gutscheine und Berechtigungskarten für neu Teilnehmende können ab April mit Termin im Büro des Stadtseniorenrats in der Schmiedtorstr. 2/1 abgeholt werden. Telefon 07071-49377, Mo – Fr 10 – 12 Uhr.
Stand der Informationen: April 2025 Gundi Reichenmiller Elisabeth Meinhardt
