Wer kann das SeniorenMOBIL nutzen?
Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger der Tübinger Kernstadt (also der Stadtbereiche Innenstadt, Weststadt, Südstadt, Lustnau, Derendingen WHO/Wanne oder Wanne/Winkelwiese; dazu zählen auch Derendingen und Lustnau) über 65 Jahre. Auch psychische Einschränkungen wie z.B. Demenz führen zu einer Berechtigung, allerdings ist eine Begleitperson erforderlich (dies wird auf der Berechtigungskarte vermerkt).
Die Fahrten sind zur Gesundheitsvorsorge und sozialen Teilhabe gedacht.
Wer kann das SeniorenMOBIL nicht nutzen?
Nicht möglich sind Fahrten für die Bewohnerinnen und Bewohner der Teilorte, in denen es ehrenamtlich organisierte, vom Kreisseniorenrat unterstützte Bürgerautos gibt. Das sind Bühl, Kilchberg, Weilheim, Unterjesingen und Hirschau. Die Angebote in Bebenhausen, Hagelloch und Pfrondorf müssen noch aufgebaut werden. Bis dahin besteht leider noch kein Angebot für diesen Personenkreis.
Die vom Kreisseniorenrat unterstützten BürgerTaxis
Medizinisch bedingte Fahrten müssen über die Krankenkasse erfolgen, ebenso wenn im Behindertenausweis aG, BI oder H eingetragen ist.
Wie erhalte ich eine Berechtigung?
nach einer zwingend notwendigen Terminvereinbarung (Tel. 07071 49377 zu unseren Geschäftszeiten Mo – Do von 8.30 bis 11.30 Uhr) werden im Rahmen einer Beratung, die Freitags zwischen 10 und 12 Uhr in den Räumen des Stadtseniorenrats (Schmiedtorstr. 2/1) stattfindet, eine Berechtigungskarte ausgestellt und Gutscheine ausgegeben. Dazu muss eine Selbsterklärung unterschrieben werden, dass man ohne das bezuschusste SeniorenMOBIL nur im Ausnahmefall eine Taxifahrt finanzieren könnte.
Die bisher ausgestellten Berechtigungskarten bleiben gültig.
Wer fährt und was kosten die Fahrten?
Die Fahrten werden innerhalb des Stadtgebiets (Teilorte nur im Ausnahmefall) vom Taxiunternehmen Karayagiz von Haustür zu Haustür durchgeführt. Die Fahrtanmeldung erfolgt direkt dort möglichst mit 2 bis 3 Tagen Vorlauf. Hin- und Rückfahrt gilt als je eine Fahrt.
Seit Mai 2025 gilt eine Zuzahlung von 8 Euro für Frühfahrten bis 17 Uhr und 9 Euro für Spätfahrten ab 17 Uhr und am Wochenende.
Personen mit Kreisbonuskarte bezahlen 4 Euro bis 17 Uhr bzw. 5 Euro abends und am Wochenende.
Wie oft kann ich fahren?
Bis zu 40 Fahrten im Jahr sind möglich, bzw. 20 Fahrten bei einer zeitlich begrenzten Einschränkung wie z.B. Knie- oder Hüftoperation.
Wer finanziert das Projekt?
Das Projekt wird seit November 2024 durch die Rücklagen des Stadtseniorenrats Tübingen sowie die Spenden der Tagblatt Leserinnen und -leser, für die wir uns ganz herzlich bedanken, finanziert.
Die Finanzierung ist allerdings nicht dauerhaft gesichert – auch für dieses Projekt sind wir daher auf Ihre So können Sie mitmachen!
Stand der Informationen: August 2026
Gundi Reichenmiller