Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine gesetzliche Betreuung unnötig. Mit ihr bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Bedarfsfall Ihre Angelegenheiten zu regeln. Da die bevollmächtigte Person keiner Rechtsaufsicht untersteht, sollte sie Ihr besonderes Vertrauen genießen. Allerdings muss der Vorsorgebevollmächtigte sich freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter oder Fixierung) und gefährliche ärztliche Behandlungen vom Gericht genehmigen lassen.

Sie können die Vollmacht auf bestimmte Aufgaben beschränken. So kann es um Vermögensangelegenheiten gehen, um die Wahl eines Pflegeheims, die Einweisung in eine Klinik o.ä. Bei der Vorsorgevollmacht ist die Schriftform zu empfehlen. Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Person, in allen Rechtsangelegenheiten für Sie tätig werden zu können. Die Generalvollmacht sollte notariell beurkundet werden. Sie muss notariell beurkundet werden, wenn es um Immobilien (Verkauf oder Belastung) geht. Mit dem Notar können Einzelheiten festgelegt werden, z.B. für welchen Fall die Vorsorgevollmacht wirksam und vom Notar ausgehändigt wird.

Weitere Informationen bekommen Sie gerne bei uns.

 

 

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